_ Seit dem 3. Februar 2020 ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Arbeitsunfähigkeit rechtskräftig. Mit ihm wird geregelt, dass nach spätestens sechs Wochen regelmäßig ärztlich festgestellt werden muss, ob für den Patienten eine stufenweise Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit in Betracht kommt. Für den Vertragsarzt bedeutet das grundsätzlich, dass er nun ab der Sechs-Wochen-Grenze mit jeder Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit feststellen muss, ob er eine Wiedereingliederung empfehlen kann.

MMW-KOMMENTAR

Die neue Regelung muss allerdings nicht sofort umgesetzt werden. Zunächst hat der Bewertungsausschuss noch sechs Monate Zeit zu überprüfen, inwieweit der Beschluss des G-BA Auswirkungen auf den EBM hat. Mit anderen Worten: Es kann sein, dass noch über eine Vergütung im Zusammenhang mit der neuen Aufgabe gesprochen werden muss. Erst dann gelten die geänderten Vorgaben für die stufenweise Wiedereingliederung für alle Vertragsärzte verbindlich.