_ Ein Kollege bekam Besuch von den Prüfern des Eichamts — genauer gesagt von der Abteilung Eich- und Beschusswesen beim Regierungspräsidium Tübingen. Beanstandet wurde ein Ohrthermometer wegen einer Ungenauigkeit von 1–2%, was eine Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Folge hatte. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Zuwiderhandlung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung eingeleitet.

Herrlich, oder? Das erinnert mich an mein vollkommen funktionstüchtiges Nemectrodyn-Gerät, das vor Jahrzehnten, als der Geräte-TÜV noch ganz neu war, dem Prüfer missfiel und durch ein Modell neuester Bauart ersetzt werden sollte. Dazu war ich als sparsamer schwäbischer Auswanderer nicht bereit, weshalb ich beschloss, das Gerät aus dem Verkehr zu ziehen und auf bessere Zeiten zu hoffen.

Wie zu erwarten tauchten auch bei mir vier Wochen später die Kontrolleure des Eichamts auf und mussten feststellen, dass das Objekt der Beanstandung nicht entfernt worden war. Auch ich sollte für diese Ordnungswidrigkeit büßen. Zu meiner Verteidigung argumentierte ich, das Gerät sei mittlerweile funktionslos, bloßes Möbelstück und gleichzeitig Anschauungsobjekt sinnloser Bürokratie für spätere Generationen. Ungläubig versuchte der Prüfer, es in Betrieb zu nehmen, was ihm allerdings nicht gelang, da ich tatsächlich das Elektrokabel gekappt hatte. Sichtlich verwirrt zog er daraufhin von dannen.

Als spätere Nebenwirkung dieser sinnlosen Prüforgie wurden leider unsere beiden Kabinen für physikalische Therapie mit Kurzwelle, Massage, Nemec etc. unwirtschaftlich, sodass wir uns letztlich gezwungen sahen, sie zu schließen. Das Nachsehen hatten leider die Patienten.