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_ Es waren unschuldige Zeiten damals, 1985, als ich mich niedergelassen habe. In allen deutschen Arztpraxen gab es nur Papierkarteikarten, und die Abrechnung wurde klar leserlich auf Papier verfasst und im Paket versendet. Gab es damals vielleicht irgendeinen großen Datenskandal? Nein!
Doch der Fortschritt lässt sich bekanntlich nicht aufhalten. Irgendwann musste die Abrechnung auf Disketten oder später auch auf CD verschickt werden — nun aber unbedingt verschlüsselt! Warum? Weil dieser Versandweg viel unsicherer ist?!
Noch später setzte sich dann in vielen Praxen — so bei uns — die elektronische Karteikarte durch, die ja durchaus Vorteile hat. Doch während man die Papierkarteien im Schrank noch nicht einmal unter Verschluss hatte halten müssen, wurde nun gefordert, dass die Computer zugangsgeschützt sein mögen — damit ja kein Einbrecher auf die Daten zugreifen kann. So weit, so gut.
Dazu aber folgende Anekdote: Ein Kollege verstarb völlig unerwartet. Seine Patienten suchten neue Hausärzte, was bei uns in Ostwestfalen extrem schwierig ist. Zudem wollten die anderen Praxen — wie auch die unsere — natürlich Vorbefunde haben. Und die gab es nicht! Meine Recherchen dazu ergaben Folgendes: Offensichtlich hatte der Kollege alle Fremdbefunde eingescannt und die Originale vernichtet, statt sie an die Patienten auszugeben. Somit waren alle Daten im Computer. Und den hatte er aus Datenschutzgründen verschlüsselt. Das Passwort hatte er mit ins Grab genommen. Die Daten waren nicht mehr zugänglich, für immer weg.
Das ist früher auch passiert, aber nur, wenn die Praxis abgebrannt ist. Schöne heile Datenschutz-Welt!
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Fischer, H. Gott schütze uns vor den Datenschützern!. MMW - Fortschritte der Medizin 162, 24 (2020). https://doi.org/10.1007/s15006-020-0089-4
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