_ Die Nr. 13 360 EBM steht für die Anleitung zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgeräts zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung. Seit dem 1. Januar 2020 können diese auch Fachärzte für Innere Medizin mit einem Schwerpunkt und der Zusatzweiterbildung „Diabetologie“ oder der Qualifikation „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft DDG“ berechnen. Bisher war dies nur für Internisten mit Schwerpunkt Endokrinologie sowie für solche ohne Schwerpunkt, aber mit den genannten Qualifikationen möglich.

MMW-KOMMENTAR

Die Neuregelung bezieht jetzt alle Schwerpunktinternisten ein. Auch Gastroenterologen oder Kardiologen können die Anleitung des Patienten zur Echtzeit-Glukosemessung abrechnen, wenn sie die Zusatzweiterbildung „Diabetologie“ oder die Qualifikation „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft DDG“ besitzen.

Allgemeinärztliche Diabetologen mit einer der genannten Qualifikationen können weiterhin die Nr. 03 355 berechnen.