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Zur Bestattung freigegeben?

© RichLegg / Getty Images / iStoc

_ Die Reise des Weltenbummlers Holger H. mit dem Rad durch 34 Länder endete im Frühjahr 2018 in einer Schlucht im mexikanischen Bundesstaat Chiapas. Der 43-Jährige hatte offenbar auf einer kurvenreichen Bergstraße die Kontrolle über sein Fahrrad verloren und war 200 Meter in die Tiefe gestürzt. Noch in Mexiko wurde der Leichnam des deutschen Staatsangehörigen obduziert. Die dabei festgestellten Verletzungen am Schädel veranlassten die Staatsanwaltschaft, ein sturzbedingtes Schädel-Hirn-Trauma als Todesursache anzunehmen. So lautete auch der Eintrag in dem für die Überführung nach Deutschland ausgestellten Leichenpass.

Dass es sich ganz anders verhalten haben musste, wurde den Rechtsmedizinern des Universitätsklinikums Frankfurt/M. klar, als sie die Leiche noch einmal sezierten und dabei zwei Einschlusslöcher im Schädel fanden. Holger H. war offenbar einem Mord zum Opfer gefallen.

Bei der Obduktion geschlampt?

Nach Franziska Holz, Rechtsmedizinerin am Universitätsklinikum Frankfurt/M., sollte man sich auf die im Leichenpass dokumentierte Todesursache bei im Ausland verstorbenen Bundesbürgern nicht verlassen: In einer retrospektiven Studie mit 151 Leichen, die aus 56 unterschiedlichen Ländern nach Deutschland überführt wurden, kam man bei der Sektion in Deutschland in 10,2% der Fälle zu einem abweichenden Ergebnis.

Bei der Obduktion im Reiseland wird offenbar nicht selten geschludert: Nur in 78% waren alle drei Körperhöhlen eröffnet worden. Wo dies der Fall war, waren nur in gut 15% alle Organe präpariert worden. In 18% war die im Leichenpass vermerkte Todesursache für die Frankfurter Rechtsmediziner „nicht nachvollziehbar“. Bei knapp der Hälfte aller Fälle war entweder im Leichenpass gar keine Todesursache vermerkt oder es lag gar kein entsprechendes Dokument vor oder der Pass war in einer Fremdsprache außer Englisch oder Französisch verfasst. Insgesamt entsprachen nur 12% den Empfehlungen des European Council of Legal Medicine zur Obduktion.

Nach der Überführung immer eine Leichenschau

„Das Problem ist, dass in Deutschland der Leichenpass mit dem Leichenschauschein gleichgesetzt wird“, bemängelte Holz. Das bedeute, dass ein Leichnam, der aus dem Ausland überführt wurde, theoretisch erdbestattet werden könne, ohne dass sich jemand verpflichtet gefühlt habe, eine nicht natürliche Todesursache zu melden.

Wünschenswert wäre der Expertin zufolge, dass grundsätzlich nach Eintreffen in der Bundesrepublik ein geschulter Arzt die Leichenschau durchführt, auch wenn im Ausland bereits eine Sektion stattgefunden habe.

Vorbildlich ist nach Holz das in Hamburg praktizierte Verfahren: Seit 2007 müssen alle Leichen, die über den Hafen oder den Flughafen nach Deutschland gelangen, von einem geschulten Arzt freigegeben werden. Dies diene nicht nur dem seuchenhygienischen Aspekt, sondern auch der Erkennung nicht natürlicher und ungeklärter Todesfälle.