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Prof. Dr. med. H. Holzgreve Internist, München

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_ Von 1984–2010 wurden alle vier Jahre die Ernährungsgewohnheiten von 80.647 Männern und 37.716 Frauen per Fragebogen ermittelt. Zu Beginn hatten die Probanden keine nennenswerten Erkrankungen. 36.436 von ihnen starben im Verlauf, davon 7.896 infolge kardiovaskulärer und 12.380 infolge maligner Krankheiten.

Nach Berücksichtigung vieler Einflussfaktoren zeigte sich eine dosisabhängige Korrelation zwischen dem Konsum von Getränken mit natürlichem oder künstlichem Süßstoff und der Gesamtsterblichkeit sowie der Mortalität mit kardiovaskulärer und maligner Ursache.

In Philadelphia wird seit Januar 2017 eine Steuer von 1,5 Cent je 30 g zuckerhaltigem Getränk erhoben. Im Jahr vor und nach der Einführung wurden die Umsätze für diese Getränke in 291 Supermärkten, 20 Großsupermärkten und 217 Apotheken erhoben. Der Verkauf ging um 51% zurück, was ca. 30 Millionen Litern pro Jahr entsprach. Allerdings verlagerten viele Kunden ihren Einkauf ins benachbarte Maryland. De facto betrug der Rückgang für die Einwohner Philadelphias daher nur 24%.

KOMMENTAR

Die Erkenntnisse aus den beiden Studien ergänzen sich hervorragend und könnten neue Maßnahmen im Gesundheitswesen unterstützen. Zuckerhaltige Getränke sind in vielen Ländern die Hauptquelle des Zuckers in der Nahrung. Sie begünstigen schwere Erkrankungen und einen vorzeitigen Tod. Mit einer Zuckersteuer kann der Staat diese Getränke verteuern, die Kunden vom Kauf abhalten und das Leben gesünder machen. In Großbritannien gibt es die Zuckersteuer bereits seit einem Jahr.

Auch deutsche Politiker diskutieren intensiv über dirigistische Maßnahmen in der Gesundheitspolitik, z. B. zur Organspende und zur Masernimpfung. Bald auch über die Zuckersteuer? Und was bedeutet das dann — wird der Bürger durch die Politik manipuliert oder fürsorglich durchs Leben begleitet?

Jedenfalls zeigt er sich mündig und findig: Wenn der Staat eine Strafsteuer nimmt, fährt er zum Einkauf ins Ausland, wenn er keine Sterbehilfe ermöglicht, fährt er in die Schweiz. Ist der Bürgerwille also die höchste Instanz, oder dominiert die Fürsorgepflicht des Staates? Eine wichtige Frage unserer Zeit.