1. 1.

    Messen: Jeder kann erfahren, wie hoch die Radon-Belastung in seinem Haus oder seiner Wohnung ist. Eine Liste anerkannter Anbieter von Messungen stellt das Bundesamt für Strahlenschutz zur Verfügung (http://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/messen.html). Die Messdauer beträgt drei bis zwölf Monate, die Kosten belaufen sich je nach Labor auf 30 bis 50 Euro.

  2. 2.

    Lüften: Das Gebäude sollte regelmäßig so durchlüftet werden, dass wenige Minuten genügen, um die Innenraumluft auszutauschen. Also Querlüften — Fenster an unterschiedlichen Gebäudeseiten weit öffnen und Durchzug erzeugen.

  3. 3.

    Abdichten: Wasser- und Heizungsleitungen, aber auch Türen zum Keller sollten abgedichtet werden. Das gelingt geübten Heimwerken noch selbst. Anspruchsvoller ist es, die Eintrittswege des Radons ins Gebäude zu verschließen. Hier müssen oft Fachleute zu Rate gezogen werden.

  4. 4.

    Absaugen: Die radonhaltige Bodenluft neben oder unter dem Gebäude abzusaugen, gilt als international erprobte Sanierungsmaßnahme. Absaugeinrichtungen lassen sich auch in bestehende Gebäude einbauen.

  5. 5.

    Sachverstand: In einigen Bundesländern, derzeit allerdings nur in Sachsen und Bayern, gibt es Radon-Fachpersonen als Ansprechpartner, die informieren und beraten. (Namen und Adressen: http://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/messen.html)

  6. 6.

    Gesetz: Die Bundesländer sind laut Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) verpflichtet, bis Ende 2020 Gebiete zu ermitteln, in denen der Referenzwert von 300 Bq/m3 Radon-222-Aktivitätskonzentration „in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen“ überschritten wird. Dort greifen Maßnahmen zur Senkung der Radonbelastung, in bestehenden Wohngebäuden freiwillig, in privaten Neubauten und für Arbeitsplätze in Gebäuden verpflichtend.

  7. 7.

    Prüfen: Ob die Maßnahmen greifen, sollte wiederum durch Messungen überprüft werden — siehe dazu Punkt 1.

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