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? Dr. H.-W. P., Hausarzt, Niedersachsen: Wenn in unserer Gemeinschaftspraxis (GP) der behandelnde Arzt z. B. im Urlaub ist, kann ein Kollege für einen Patientenkontakt die Nr. 01 435 ansetzen. Geht das auch, wenn der Patient persönlich kommt?
! MMW-Experte Walbert: Nein, die Bereitschaftspauschale nach Nr. 01 435 bezieht sich primär auf eine telefonische Beratung bei Kontaktaufnahme durch den Patienten. Eine weitere Möglichkeit ist ein „anderer mittelbarer“ Arzt-Patienten-Kontakt gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen, nämlich das Gespräch mit einer befugten Person von Angesicht zu Angesicht oder per Telefon.
Aber auch diese Situation ergibt sich häufiger in einer GP, wenn der regelhaft behandelnde Arzt gerade nicht verfügbar ist. Hier kann der Praxispartner dann die Nr. 01 435 ansetzen. Dies gilt nicht nur für Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, sondern auch für die häufigere Situation, dass der eigentliche Behandler durch einen anderen Patienten gebunden ist und der Partner das Problem mit der befugten Person bespricht oder löst. Durch die Dokumentation der Nr. 01 435 wird dann ein weiterer Arztfall ausgelöst
In jedem Fall ist die Nr. nur einmal im Behandlungsfall abrechenbar und geht bei einem weiteren persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in der Versichertenpauschale auf. Auch bei Urlaubsvertretungen für Kollegen in der Nachbarschaft kommt die Nr. für die Abrechnung von „anderen mittelbaren“ Arzt-Patienten-Kontakten infrage.
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Springer Medizin. Praxispartner kann Nr. 01 435 abrechnen. MMW - Fortschritte der Medizin 161, 32 (2019). https://doi.org/10.1007/s15006-019-0950-5
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