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? Dr. R. S., Allgemeinarzt, Heiningen, Baden-Württemberg: Wir haben eine große hausärztliche Landpraxis und bieten Kindervorsorgeuntersuchungen an. Für die U10 und U11 braucht man eine KV-Genehmigung. Unser Antrag wurde abgelehnt, da wir nicht genügend Kinderuntersuchungen erbringen. Was können wir tun?
! MMW-Experte Walbert: Diese Untersuchungen hat der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) mit einigen Kassen verhandelt. Abgerechnet werden sie mit den Nrn. 81 102 und 81 120 über die KV. Hausärzte waren dabei nicht vorgesehen. Aber es gibt zwei Öffnungsklauseln.
Die erste Ausnahme betrifft „Hausärzte, die sich in besonderem Maße in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen engagieren“. Voraussetzung ist, dass in den vier Quartalen vor Antragstellung jeweils mindestens 30 Vorsorgeuntersuchungen gemacht wurden. Dies ist eine relativ hohe Hürde, deren Überspringen ggf. vorab strategisch geplant werden muss. Die Mindestzahl ist zwingend und für die KV formaljuristisch nicht verhandelbar. Auch muss der BVKJ-Landesverband in jedem Fall zustimmen.
Die zweite Begründung wären lokale Sicherstellungsprobleme. Diese kann die KV mit der verhandlungsführenden Kasse, der Knappschaft, auf Landesebene feststellen. Auch hier muss der BVKJ-Landesverband zustimmen.
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Springer Medizin. Warum sind mir U10 und U11 verboten?. MMW - Fortschritte der Medizin 161, 32 (2019). https://doi.org/10.1007/s15006-019-0949-y
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