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? Dr. R. H., Facharzt für Innere Medizin, Landau, Rheinland-Pfalz: Am Basistarif ärgert mich, dass ich Privatpatienten unter dem Preis von gesetzlich Versicherten behandeln muss. Ist es eigentlich möglich, diese Patienten — außer natürlich in Notfällen — abzuweisen?
! MMW-Experte Walbert: Der branchenweit einheitliche PKV-Tarif wurde zum 1. Januar 2009 per Gesetz etabliert. Gleichzeitig wurden die privaten Versicherungsunternehmen verpflichtet, jeden Interessenten aufzunehmen, der dem PKV-System zuzuordnen ist. Im Blick waren dabei v. a. ca. 300.000 Menschen, die aus diversen Gründen nicht in die GKV eintreten durften.
Die Vertragsleistungen im Basistarif müssen in Art, Umfang und Höhe mit den GKV-Pflichtleistungen vergleichbar sein. Viele Vorsorgeleistungen und sonstige Wunschleistungen (Stichwort IGeL) sind also ausgeschlossen.
Im Basistarif Versicherte müssen sich grundsätzlich gegenüber allen Leistungserbringern vor Behandlungsbeginn ausweisen. Der Nachweis kann nicht nachträglich für bereits erbrachte Leistungen geführt werden.
Vertragsärzte sind nicht grundsätzlich verpflichtet, nach dem Basistarif zu behandeln. Hier kommt es auf die Satzung der jeweiligen KV an. Diese hat nämlich — obwohl es um Privatversicherte geht — den Sicherstellungsauftrag für den Basistarif übertragen bekommen. Das heißt, dass sie dafür Sorge tragen muss, dass „in zumutbarer Entfernung“ ein Vertragsarzt zur Verfügung steht.
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Springer Medizin. Basistarif-Versicherte abweisen? KV fragen!. MMW - Fortschritte der Medizin 161, 29 (2019). https://doi.org/10.1007/s15006-019-0697-z
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