_ Seit 1972 forderten die Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL), bei jeder Schwangeren bei jeder Untersuchung ein Urinsediment durchzuführen und bei Auffälligkeiten bakteriologische Untersuchungen zu veranlassen. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Anforderung gestrichen. Die Änderung ist seit dem 28. Mai 2019 in Kraft. Weiterhin bestehen bleibt jedoch der Anspruch auf bakteriologische Urinuntersuchungen in besonderen Fällen.

MMW-KOMMENTAR

Zum Nutzen des bisher in der Mu-RL geforderten Urinsediments wurden keine Studien gefunden. Eine aktuelle deutsche S3- Leitlinie empfiehlt kein routinemäßiges Screening der Schwangeren mehr. Auch der Nutzen der antibiotischen Therapie einer asymptomatischen Bakteriurie in der Schwangerschaft gilt heute als nicht belegt. Konkretisiert wurde dagegen in der Mu-RL, in welchen Situationen bakteriologische Urinuntersuchungen doch erforderlich sein können. Beispielhaft werden besondere Risiken genannt.

Wichtig: Durch Angabe der Kennziffer 32 004 EBM tangieren bakteriologische Urinuntersuchungen nicht den praxisindividuellen Laborbonus!