Verschiedene Hautkrebserkrankungen können durch arbeitsbedingte UV-Exposition verursacht und als Berufskrankheiten anerkannt werden. So sind Plattenepithelkarzinome sowie Bowen-Karzinome und deren Vorstufen als BK 5103 bei entsprechender beruflicher Belastung anerkennungsfähig. Allerdings muss einiges zusammenkommen, damit die Kriterien für eine Anerkennung als Berufskrankheit erfüllt sind. Für Sie als Arzt gilt jedoch in jedem Fall: Bei Verdacht lieber einmal zu viel als einmal zu wenig melden!
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Bischoff, A. Cave: Hautkrebs als Berufskrankheit. MMW - Fortschritte der Medizin 161, 10–14 (2019). https://doi.org/10.1007/s15006-019-0637-y
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