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? Dr. H. G., Allgemeinarzt, Bayern: Termine für den Check-up vereinbaren wir immer im Voraus. Müssen wir diese bei Patienten, bei denen der Abstand noch keine drei Jahre ist, nun absagen?
! MMW-Experte Walbert: Seit dem 1. April 2019 sind die neuen Vorgaben für den Check-up verbindlich. Sie sind streng zu beachten, um Rückforderungen und damit unbezahlte Leistungen zu vermeiden.
Ab dem 35. Geburtstag hat der Patient nur noch alle drei Jahre Anspruch. Faustregel: Es müssen zwei Kalenderjahre ohne Check-up vergangen sein. War die letzte Gesundheitsuntersuchung also 2018, ist erst 2021 die nächste möglich. Findet 2019 eine statt, geht es wieder 2022. Eine Ausnahme gibt es für Patienten, die 2017 beim Check-up waren: Sie können 2019 wieder untersucht werden — jedoch nur bis zum 30. September!
Neu ist auch, dass Patienten zwischen dem 18. dem 35. Geburtstag einmalig zum Check-up gehen können.
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Springer Medizin. Muss ich Check-up-Termine absagen?. MMW - Fortschritte der Medizin 161, 24 (2019). https://doi.org/10.1007/s15006-019-0546-0
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