Avoid common mistakes on your manuscript.
? Dr. H. F., Allgemeinarzt, Westfalen-Lippe: Wenn sie Geld auszahlen sollen, verlangen sowohl PKV-Unternehmen als auch gesetzliche Kassen vom Patienten Originalbelege bzw. -rechnungen. Diese vernichten sie dann. Eine Rücksendung kann man nicht verlangen. Ist das rechtens? Man hat dann z. B. für steuerliche Vorgänge keine Originalbelege mehr.
! MMW-Experte Walbert: Gemäß § 6 Abs. 1 der Musterbedingungen der Krankenkassen erwirbt der Versicherer Eigentum an den eingereichten Nachweisen der Leistungserbringung. Wenn die Leistung vollständig nach den Versicherungsbedingungen erstattet wird, kann der Versicherte die Belege nicht zurückfordern. Doch auch bei Ablehnung der Erstattung oder Teilerstattung gibt es keine Rechtsprechung, dass das Eigentum nicht auf die Kasse übergeht.
Auch im Beihilferecht gibt es eine entsprechende Entscheidung, dass dem Beihilfeberechtigten die Praxis der Vernichtung der Originale aus den Vorschriften bekannt ist.
Fazit: Es sollte kein Problem sein, vor der Übermittlung an die PKV und die Beihilfe Kopien anzufertigen.
Author information
Consortia
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Springer Medizin. PKV vernichtet alle Originalbelege. MMW - Fortschritte der Medizin 161, 30 (2019). https://doi.org/10.1007/s15006-019-0496-6
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s15006-019-0496-6