Krankenhäuser sollen künftig eine medizinisch notwendige Krankenbeförderung nach stationärer Behandlung verordnen dürfen. Das würde Vertragsärzte entlasten, da bislang nur sie solche Rückfahrten verordnen durften. Um das vorab zu ermöglichen, fehlt oft die Information zur medizinischen Erfordernis und zum Entlassungsdatum.

Die Umsetzungsfrist dieser begrüßenswerten Neuerung ist leider noch offen. Die Regelung ist zunächst in der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und anschließend in der Vereinbarung zwischen KBV, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband umzusetzen — und das kann dauern!