_ Im Rahmen des TSVG ist der Leistungsanspruch der Versicherten auf Schutzimpfungen erweitert worden. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen jetzt auch die Kosten für Impfungen übernehmen, bei denen ein Leistungsanspruch gegenüber anderen Kostenträgern besteht. Dies gilt z. B. nun für Impfungen aufgrund einer beruflichen Indikation, bei denen bislang der Arbeitgeber in der Pflicht stand.

MMW-KOMMENTAR

Auch Impfungen, die aufgrund beruflicher Auslandsaufenthalte, wegen einer Ausbildung oder einem Studium nötig sind, werden nun Kassenleistung. Krankenkassen können darüber hinaus auch weitere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (z. B. gegen Malaria) als Satzungsleistung vorsehen. Die Regelungen kommen allerdings erst mit dem endgültigen Inkrafttreten des TSVG — voraussichtlich im September 2019.

figure 1

© vadimguzhva / Getty Images / iStock