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Totenflecken treten 20–30 Minuten nach dem Tod auf.

© Arteria Photography

_ Die Leichenschau hat unverzüglich stattzufinden und zwar am Ort des Todes/Fundes, jedoch nicht in aller Öffentlichkeit. Die zu untersuchende Person sollte entkleidet und ausreichend beleuchtet sein.

Sichere Todeszeichen

Zur Todesfeststellung dienen u. a. die Totenflecken. Sie treten nach 20–30 Minuten auf und lassen sich in den ersten sechs Stunden vollständig verlagern. Von 6 bis über 12 Stunden sind sie teilweise verschiebbar, d. h. sie würden etwa am Rücken bestehen bleiben und am Bauch nach dem Umdrehen neu entstehen.

Drei bis vier Stunden post mortem setzt die Leichenstarre ein. Vom Unterkiefer breitet sie sich nach unten aus und hält bei Zimmertemperatur zwei bis drei Tage an. Fäulnis beginnt meist mit einer Buntverfärbung des rechten Unterbauchs im Bereich der Appendix und zeigt sich später mit durchschlagenden Venennetzen.

Sichere Todeszeichen sind auch ein Nulllinien-EKG, nicht schockbares Flimmern mit abnehmender Amplitude und/oder elektro-mechanischer Entkopplung bei nicht vorliegenden Pulsen.

Vorsicht ist hingegen geboten bei Umständen, die von dem Rechtsmediziner Otto Prokop als AEIOU-Komplex beschrieben wurden: Alkohol, Anämie, und Anoxämie, Epilepsie und Elektrizität (Blitzschlag), Injury (Schädel-Hirn-Trauma), Opium (Betäubungsmittel), Urämie und Unterkühlung. Hier gilt es, eine vita minima nicht zu übersehen.

Der genaue Todeszeitpunkt liegt meist im Dunkeln

Wann der Tod eingetreten ist, lässt sich meist nur annähernd klären, berichtete Ahne. Wurde jemand mit einem Blutverdünner behandelt, verlängert sich die Zeit, während der sich die Totenflecken verschieben lassen, erheblich. Bei anämischen Patienten sind Totenflecken u. U. überhaupt nicht zu finden. Der Zeitpunkt der Leichenstarre hängt von der Umgebungstemperatur ab. War die Person besonders sportlich und muskulös, dann ist auch die Leichenstarre sehr ausgeprägt. Auch die Abkühlung um etwa 0,5–1,5 Grad Celsius pro Stunde gilt als ungenaues Kriterium. Deshalb der Rat von Ahne: „Geben Sie im Totenschein nur dann eine genaue Todeszeit an, wenn Sie als Arzt selbst bzw. glaubhafte Zeugen (z. B. Pflegedienst) zum Zeitpunkt des Versterbens anwesend waren.“ Ansonsten sollte der Zeitpunkt des Auffindens des Toten im Totenschein vermerkt werden.

Meldepflichten beachten!

Ergeben sich Hinweise auf einen nicht-natürlichen oder ungeklärten Tod, muss die Leichenschau abgebrochen und die Polizei informiert werden. Am Tatort sollten keine Veränderungen vorgenommen werden. Ahne erwähnte den Fall eines Toten mit sehr hellen Totenflecken im Gesicht und an der Fußsohle als Hinweis auf eine Kohlenmonoxidvergiftung. Da als Ursache eine undichte Gastherme in Frage kam, die auch andere gefährden könnte, musste dieser Todesfall gemeldet werden. Meldepflicht besteht auch bei nicht identifizierten Personen. Schließlich muss ein Verdacht auf eine Krankheit, die unter das Infektionsschutzgesetz fällt, angezeigt werden.

Lassen Sie sich nicht drängen!

Das Ausfüllen des Totenscheins muss sorgfältig erfolgen, ansonsten könnte der Arzt wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Das bewusste Ankreuzen einer falschen Todesursache etwa auf Drängen der Angehörigen kann strafrechtliche Konsequenzen haben.