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_ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. April 2019 die inhaltlichen Anforderungen an ein neues Disease-Management-Programm (DMP) beschlossen. Gesetzlich Krankenversicherte mit chronischen, länger als 12 Wochen andauernden Schmerzen im Kreuzbereich des Rückens, deutlichen Aktivitätseinschränkungen und einem fortbestehenden Therapiebedarf können an dem neuen Programm teilnehmen. Es dürfen allerdings keine spezifischen Ursachen wie Wirbelkörperfrakturen, rheumatische Erkrankungen oder Tumoren vorliegen.
Die individuell angezeigten therapeutischen Maßnahmen sollen im Arzt-Patienten-Gespräch geplant werden, wobei die Schmerzintensität und die Aktivitätseinschränkung sowie die im Behandlungsverlauf erzielten Erfolge zu berücksichtigen sind. Insbesondere soll über die positive Rolle von körperlicher Aktivität aufgeklärt und zu einem körperlichen Training motiviert werden. Das DMP Chronischer Rückenschmerz enthält zudem grundsätzliche und wirkstoffbezogene Empfehlungen zur Schmerzmedikation.
MMW-KOMMENTAR
Der G-BA hat diesen Beschluss dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung treten die Anforderungen an das DMP und die Dokumentation in dem auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartal in Kraft. Über die vertragliche Umsetzung und insbesondere die Honorierung verhandeln danach KBV und Kassen im Bewertungsausschuss. Dieser muss eine Entscheidung spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung des Beschlusses treffen.
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Springer Medizin. Es naht ein neues DMP für chronischen Rückenschmerz. MMW - Fortschritte der Medizin 161, 22 (2019). https://doi.org/10.1007/s15006-019-0434-7
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