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? Dr. T. P., Allgemeinarzt, Thüringen: Ein Orthopäde führt als Belegarzt Operationen durch und bittet um ein prästationäres EKG beim Hausarzt. Ich bin irritiert, weil ich EKG nicht gesondert abrechnen kann. Außerdem darf ich dies als präoperative Leistung nicht abrechnen, weil es sich um einen stationären Eingriff handelt. Darf ich EKG als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in Rechnung stellen?
! MMW-Experte Walbert: Es gibt sehr wohl Möglichkeiten, dies nach EBM abzurechnen. Der Orthopäde sollte korrekterweise zur präoperativen Untersuchung überweisen. Dann kann die Konsultationspauschale Nr. 01 436 (1,95 Euro) abgerechnet werden. Ohne Überweisung geht es aber auch direkt über die Versichertenkarte.
Präoperative Untersuchungen nach den Nrn. 31 010–31 013 können auch bei belegärztlichen Operationen erbracht werden — so steht es in der Legende! Bis zum 40. Geburtstag ist das EKG fakultativer Bestandteil, wenn eine Indikation dafür besteht. Bei älteren Patienten ist es obligat. Um die Nr. abzurechnen, muss der Leistungskomplex natürlich vollständig erbracht werden.
Eine Abrechnung als IGeL ist dagegen ausgeschlossen, da das EKG im EBM als Leistung definiert ist.
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Springer Medizin. Vor der Op. Gratis-EKG beim Hausarzt?. MMW - Fortschritte der Medizin 161, 30 (2019). https://doi.org/10.1007/s15006-019-0400-4
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