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Kann er in Zukunft seiner Migräne verbeugen?

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_ Im November 2018 wurde Erenumab, der erste Vertreter einer neuen Wirkstoffklasse in der Migräneprophylaxe, zugelassen. Nun stellt sich die Frage, was in der Praxis zu beachten ist — z. B. wie man die Erstbehandlung am besten durchführt und für welche Patienten der Antikörper eher ungeeignet ist.

Erenumab richtet sich gegen den Calcitonin-gene-related-peptid(CGRP)-Rezeptor. Für Dr. Astrid Gendolla, niedergelassene Fachärztin für Neurologie aus Essen, bedeutete diese Markteinführung einen „historischen Herbst, was die Migräneprophylaxe angeht“.

Therapieverantwortung für den Patienten

Doch wie sollte der neue Antikörper verabreicht werden? In der Praxis, in einem speziellen Zentrum — oder kann der Patient sich den Antikörper zuhause selbst verabreichen? Gendolla riet, zwecks Patientenkomfort die Erstbehandlung in der Praxis vorzunehmen und mit dem Patienten die Handhabung des Autoinjektors detailliert durchzugehen. Alle weiteren Injektionen könne der Patient dann bequem zuhause vornehmen. Für Gendolla ein wichtiger Punkt: „Damit geben wir dem Patienten ein Stück Therapieverantwortung.“

Zusätzlich solle man den Patienten 4–6 Wochen nach Beginn der Prophylaxe einbestellen, um noch einmal die Adhärenz zu schärfen und Informationen zum Behandlungsverlauf zu gewinnen. Zudem unterstrich die Neurologin, dass Erenumab im Gegensatz zu anderen Migränetherapeutika auch für Patienten mit Komorbiditäten wie Depression und Angsterkrankungen sowie bei Patienten mit einer Migräne durch Medikamentenübergebrauch geeignet sei. Bei welchen Patienten der Antikörper besonders wirksam bzw. bei wem Zurückhaltung geboten ist, sei aus den bisherigen klinischen Studien nicht abzulesen, erklärte Gendolla. Hier setze sie auf Real-World-Daten des Registers der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG), die in der nächsten Zeit gesammelt werden.

Vorsicht bei kardiovaskulären oder intestinalen Erkrankungen

Derzeit empfiehlt Gendolla Zurückhaltung bei kardiovaskulär oder darmerkrankten Patienten, weil diese nicht in den klinischen Studien aufgenommen waren. Das gilt auch für Patienten über 65 Jahren sowie für Kinder und Jugendliche.

Die Erstattungsfähigkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen sei bislang noch begrenzt auf Patienten mit vier erfolglosen Vortherapien — für Gendolla persönlich eine relativ beengende Einschränkung; jedoch setze sie hier auf die geplanten Vergleichsstudien, die dann Informationen über einen Zusatznutzen des Antikörpers liefern könnten.