Avoid common mistakes on your manuscript.
? Dr. C. H., Allgemeinärztin, Baden-Württemberg: Unsere Familienpraxis im ländlichen Bereich versorgt viele Kinder und Jugendliche. Mit PKV und Beihilfe gibt es immer wieder Probleme bezüglich der Nr. 4 GOÄ. Worauf müssen wir achten?
! MMW-Experte Walbert: Die Nr. 4 GOÄ steht für die Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder die Unterweisung und Führung der Bezugsperson. Sie ist gedacht für Patienten, deren eigene Aussagen zur Anamnese oder deren Verständnis zur notwendigen Therapie der Ergänzung durch Bezugspersonen bedarf, also in der Regel Eltern, Begleitpersonen, oder Pflegepersonal.
Damit sind Kinder vor dem 6. Lebensjahr grundsätzlich außen vor, denn sie sind noch gar nicht verständig genug, überhaupt selbst beraten zu werden. Die Beratung dieser Altersstufe ist grundsätzlich eine „mittelbare“, und folglich ist die Nr. 4 nicht möglich.
Ab dem Schulalter wird eine direkte Beratung nach Nr. 1 oder 3 möglich. Ein angemessenes Verständnis wird allgemein angenommen. Fehlt dieses, sind eine ergänzende Fremdanamnese oder therapeutische Anweisungen an eine Bezugsperson notwendig — also kommt die Nr. 4 infrage.
Eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht: Entwicklungsrückstand, psychische und psychiatrische Erkrankungen oder Demenz im höheren Alter können Anlass für eine Leistung nach Nr. 4 sein. Mit einer stichwortartigen Begründung wird der Ansatz abgesichert. Es reichen die Diagnose und wenige Hinweise auf die Anamnese oder Therapie. So kann einer routinemäßigen Kürzung vorgebeugt werden.
Bei kognitiv eingeschränkten Patienten kann die Nr. 4 auch häufiger angesetzt werden — allerdings nur einmal „im Behandlungsfall“, also innerhalb von vier Wochen. Bei kürzeren Abständen muss eine neu hinzukommende Krankheit bzw. Diagnose den neuerlichen Ansatz begründen.
Author information
Consortia
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Springer Medizin. Fremdanamnese per GOÄ abrechnen. MMW - Fortschritte der Medizin 161, 28 (2019). https://doi.org/10.1007/s15006-019-0257-6
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s15006-019-0257-6