_ Die im EBM ausgewiesenen Beträge in Euro und Cent werden nicht voll ausgezahlt. In regionalen Honorarverteilungsmaßstäben wird der Hauptteil des Geldes budgetiert: in Regelleistungsvolumina (RLV), qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV) und sogenannte freie Leistungen. Nicht selten wird das Budget überhaupt nicht ausgeschöpft, z. B. weil die einzelnen Bereiche finanziell nicht adäquat gefüllt werden oder weil bestimmte Praxis-Kooperationsformen Zuschläge erhalten.

MMW-KOMMENTAR

Die Sache ist hochkompliziert. Die Budgets werden aus der regional zur Verfügung stehenden morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) bestückt. Diese steigt jährlich gemäß der regionalen Entwicklung von Morbidität und Demografie.

Aber auch die Bewertung der EBM-Leistungen selbst steigt an, da der Orientierungspunktwert (OPW) neu festgesetzt wird. Es kann also durchaus sein, dass die Anhebung der MGV in einem KV-Bezirk höher ausfällt als die Bewertungsanhebung der EBM-Leistungen im RLV und/oder QZV.

So kann es dazu kommen, dass Ärzte Honorar verschenken, das eigentlich da wäre. Vielfach rechnen sie nämlich Leistungen gegen Quartalsende nicht mehr ab, weil sie denken, dass sie sowieso nicht mehr vergütet werden, oder auch aus Regressangst.

Auch in Gemeinschaftspraxen sollte jede Leistung abgerechnet werden, auch wenn auf den ersten Blick die gängigen Zuschläge schon viel Volumen aufbrauchen. Nach den Allgemeinen Bestimmungen I 5.1 des EBM erfolgt ein Aufschlag von 10% auf die Versichertenpauschalen. Noch mehr Förderung gibt es, wenn die Fallzahl je Arzt die Grenze von 1.200 übersteigt, denn dann wird auch die hausärztliche Strukturpauschale nach Nr. 03 040 um 10% erhöht. Aber trotz dieser Zuschläge kommt es bei den hohen Fallzahlen in Gemeinschaftspraxen zu einem RLV, das allein mit den Pauschalen nicht ausgeschöpft werden kann.

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Auch Gemeinschaftspraxen sollten jede Leistung abrechnen!

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