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Dr. Gerd W. Zimmermann Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstraße 9 D-65719 Hofheim

_ Die Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) ist ab sofort nicht nur für Mädchen, sondern auch für Jungen im Alter von 9–14 Jahren eine Kassenleistung. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 20. September 2018 beschlossen und damit eine weitere Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) umgesetzt. Für Mädchen in diesem Alter ist die HPV-Impfung bereits seit Juli 2007 eine GKV-Leistung.

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Auch Jungen sollten vor ihrem ersten sexuellen Kontakt geimpft werden.

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Die KBV liefert aktuell ein Informationsblatt für das Wartezimmer, mit dem sich die Patienten zu der Impfung informieren können. Das Infoblatt klärt in verständlicher Form darüber auf, warum die Impfung von Experten empfohlen wird. Der Hauptgrund ist bekanntermaßen, dass HPV-Infektionen Krebs verursachen können. Hervorgehoben wird auch, dass die Impfung idealerweise vor dem ersten sexuellen Kontakt durchgeführt werden sollte, da ein Schutz gegen einen der im jeweiligen Impfstoff enthaltenen HPV-Typen nicht mehr erreicht werden kann, nachdem es bereits zu einer bleibenden Infektion mit diesem HPV-Typ gekommen ist.

Das Impfschema richtet sich nach dem Alter des Patienten. Jüngere Kinder zwischen 9 und 14 Jahren erhalten zwei Dosen im Abstand von 5 bis 13 Monaten. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren erhalten drei Dosen, wobei für die zweite je nach Impfstoff ein Abstand von 1 oder 2 Monaten und für die dritte einer von 6–12 Monaten empfohlen wird.

MMW-KOMMENTAR

Derzeit stehen in Deutschland zwei verschiedene HPV-Impfstoffe zur Verfügung. Cervarix® ist ein zweivalenter Impfstoff gegen die Hochrisiko-HPV-Typen 16 und 18, der bei Personen ab einem Alter von neun Jahren zur Prävention von prämalignen anogenitalen Läsionen der Zervix, der Vulva, der Vagina und des Anus sowie von Zervix- und Analkarzinomen angewendet wird. Gardasil® ist ein neunvalenter Impfstoff gegen die HPV-Typen 6, 11, 16, 18, 31, 33, 45, 52 und 58, der zur aktiven Immunisierung von Personen ab einem Alter von neun Jahren gegen Vorstufen maligner Läsionen und Karzinome an Zervix, Vulva, Vagina und Anus sowie gegen Genitalwarzen angewendet wird.

Als Abrechnungsposition steht bisher nur die Nr. 89 110A EBM für die erste bzw. 89 110B für die weiteren Impfungen zur Verfügung. Die Leistung wird mit 6,75 Euro vergütet. In der Regel beschließt der Bewertungsausschuss bei neuen Leistungen innerhalb von sechs Monaten die EBM-Position und deren Bewertung. Da es sich hier aber nur um eine Indikationserweiterung handelt, können diese Nrn. auch für die Impfung von Jungen im entsprechenden Alter eingesetzt werden