_ Zum Schutz vor Gürtelrose und ihren Komplikationen rät die STIKO jetzt, alle Menschen ab 60 Jahren gegen Herpes zoster zu impfen. Menschen mit erhöhter Gefährdung für einen Zoster sollen schon ab 50 Jahren geimpft werden, dazu zählen z. B. Patienten mit HIV-Infektion, Organtransplantation, rheumatoider Arthritis, chronisch entzündlicher Darmerkrankung, COPD, Asthma, Diabetes oder chronischer Niereninsuffizienz. Der G-BA hat sich der STIKO-Empfehlung inzwischen angeschlossen.

Für die Standard- wie für die Indikationsimpfung wird ausschließlich der im letzten Jahr zugelassene Totimpfstoff (Shingrix®) empfohlen. Dabei handelt es sich um eine Subunitvakzine, bestehend aus dem Oberflächenglykoprotein gE des Varicella-Zoster-Virus und einem Wirkverstärker. Der schon länger verfügbare Lebendimpfstoff gegen Herpes zoster wird wegen seiner eingeschränkten Wirksamkeit sowie der Nichteignung für Immungeschwächte von der STIKO ausdrücklich nicht empfohlen.

Begründet wird die neue Empfehlung zur Zosterimpfung mit der erheblichen Krankheitslast durch Herpes zoster und mit der guten Wirksamkeit der Subunitvakzine. In Deutschland erkranken pro Jahr mehr als 300.000 Menschen an Gürtelrose, die Inzidenz steigt mit dem Lebensalter. Von der häufigsten Komplikation, der postherpetischen Neuralgie (PHN), sind altersabhängig zwischen 3% und 8% der Patienten betroffen. In den letzten Jahren hat außerdem die Zahl der stationären Behandlungen wegen Herpes zoster stark zugenommen.

Mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff lassen sich über alle Altersgruppen ab 50 hinweg 92% der Zoster- und 82% der PHN-Fälle verhindern. Notwendig sind zwei I.m.-Impfungen im Abstand von zwei bis sechs Monaten. Die Impfung ist sicher, aber sehr reaktogen; vorübergehende lokale (Schmerzen, Schwellung, Rötung) und systemische Reaktionen (Fieber, Müdigkeit, Myalgien, Kopfschmerz) sind häufig. Die Patienten sollten über mögliche Impfreaktionen und über die Wichtigkeit der zweiten Impfdosis informiert werden.