_ Die EBM-Nr. 01 102 steht für die Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 7 und 14 Uhr. Organisatorisch kommen eine Sprechstundenbehandlung, eine Einbestellung einzelner Patienten oder auch eine telefonische Beratung, die vom Patienten ausgeht, in Betracht. Neben Hausbesuchen ist die Berechnung hingegen in der Regel nicht möglich.

Eine Ausnahme bildet der Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft und/oder demselben Heim, wenn er ausdrücklich angefordert wurde. Dies ist z. B. denkbar, wenn der Hausarzt (freiwillig) erreichbar ist und ein Pflegeheim Besuche bei mehreren Patienten anfordert. Dann käme für den Erstbesuch der dringende Heimbesuch nach Nr. 01 415 infrage, der mit 59,09 Euro bewertet ist und dem die Kilometerpauschale hinzugefügt wird. Für die weiteren Besuche werden jeweils die Nrn. 01 413 und 01 102 für zusammen 22,40 Euro angesetzt.

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Tab. 1 Ein Hausarzt auf Rufbereitschaft wird aus medizinischen Gründen samstags zwischen 7 und 14 Uhr zu mehreren Heimbewohnern gerufen.

Wurde mit dem Pflegeheim ein Versorgungsvertrag gemäß Anlage 27 und 30 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte abgeschlossen, kann je (Mit-)Besuch zusätzlich die Nr. 37 113 berechnet werden. Dieser Zuschlag honoriert die koordinierte Betreuung und macht die ansonsten gering vergüteten Heimbesuche mehrerer Patienten in einem Besuchsgang wirtschaftlicher.

MMW-KOMMENTAR

Wichtig: Weder die Besuchsleistung nach Nr. 01 415 noch die Nrn. 01 102 und 37 113 haben Zeitvorgaben. Sie werden deshalb nicht auf das Zeitbudget im Zusammenhang mit der Plausibilitätsprüfung nach Zeitvorgaben angerechnet.

Übrigens: Die Nr. 01 102 kann auch von Fachärzten und sogar psychologischen Psychotherapeuten berechnet werden. Seit dem 1. Januar 2019 zählen sogar Fachärzte für diagnostische Radiologie und für Strahlentherapie zu den Abrechnungsberechtigten. Da sollten Hausärzte nicht zurückstehen.