_ Wer seine Praxis schon an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden hat, kennt das: Nicht einlesbare Gesundheitskarten sorgen immer wieder für Ärger. Die Ursache ist, dass die Krankenkassen die Karten der ersten Generation zwar vorschriftsmäßig sperren, die Versicherten mitunter aber nicht wissen, dass sie nur noch die neue Chipkarte benutzen dürfen. Das führt dann in den Praxen zu Verzögerungen bei der Anmeldung.

MMW-KOMMENTAR

Die Krankenkassen unternehmen diesbezüglich leider viel zu wenig, um ihre Versicherten ausreichend zu informieren. Sie sperren alte Gesundheitskarten, sobald sie dem Versicherten eine neue ausstellen. Wenn der Patient eine Praxis mit der alten Karte aufsucht, wird die Sperrung beim Online-Abgleich (Versichertenstammdatenmanagement) bemerkt, und die Karte wird in der Praxissoftware als ungültig angezeigt. Formal bedeutet dies, dass der Patient kein gültiges Versichertenverhältnis mit seiner Krankenkasse nachweisen kann.

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E-Cards der ersten Generation lehnt die Praxissoftware ab.

© Harald Tittel / dpa

Wenn der Patient nicht spätestens bis Ende des Quartals eine gültige Karte oder einen anderen Anspruchsnachweis vorlegt, kann er eine Privatrechnung erhalten. Diese kann bereits zehn Tage nach der Behandlung ausgestellt werden. Bis zur Vorlage einer gültigen Karte sollte man — um Regresse zu vermeiden — auch nur Privatrezepte ausstellen und keine sonstigen Leistungen etwa per Überweisung oder Krankenhauseinweisung veranlassen. Derartige Leistungen können mit dem Vermerk „ohne Versicherungsnachweis“ privat verordnet werden.