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? Dr. U. K., Allgemeinärztin, Berlin: Als Hausarzt kann man für verschiedene Untersuchungen Labormaterialien von einem Laborarzt bekommen. Vielfach ist es so, dass die Laborärzte für dieses Material nichts berechnen — es läuft halt einfach so. Nun kam neulich bei einem Ärztetreff die Diskussion auf, ob dieser kostenlose Bezug nicht den Vorwurf der Vorteilsnahme bzw. sogar der Korruption auslösen könnte. Ist das tatsächlich ein Problem? Ich möchte natürlich nicht in einen Konflikt mit dem Gesetz geraten!
! MMW-Experte Walbert: Dieser Gedankengang ist durchaus verständlich. Immerhin bekommt der Hausarzt etwas umsonst, wofür er sonst bezahlen müsste — und das auch noch von einem anderen, mit dem er in einer Geschäftsbeziehung steht. Die strafrechtliche Relevanz dieser Frage hat auch die KBV und den GKV-Spitzenverband bereits beschäftigt.
Das Fazit der beiden Organisationen: Es ist unbedenklich und korrekt, wenn Laborärzte den veranlassenden Ärzten Entnahmematerial kostenlos zur Verfügung stellen. Dies sei im EBM von der Präambel zu Kapitel 32 (Labor) unter Punkt 10 gedeckt: „Die Kosten für die Beschaffung ... von Materialien für In-vitro- und In-vivo-Untersuchungen, die mit ihrer Anwendung verbraucht sind, ... sind in den Gebührenordnungspositionen enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist.“
Die Materialkosten werden den Laborärzten also mit der Vergütung der einzelnen Untersuchung erstattet. Aus diesem Grunde dürfen sie das notwendige Entnahme- und Versandmaterial kostenfrei und rechtlich einwandfrei zur Verfügung stellen.
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Springer Medizin. Kritische Geschenke vom Laborarzt?. MMW - Fortschritte der Medizin 160, 35 (2018). https://doi.org/10.1007/s15006-018-1167-8
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