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? S. H., Hausarzt, Bayern: In unserer Praxis beginnt die Sprechstunde offiziell um 8.30 Uhr. Wir beginnen mit Blutentnahmen aber schon eine Dreiviertelstunde früher, um den Berufstätigen entgegenzukommen. Wenn ich in dieser Zeit anwesend bin, mache ich auch die eine oder andere Beratung. Neulich wurde ich nun um kurz nach 8 Uhr zu einem Notfall gerufen. Kann ich hier einen Besuch aus der Sprechstunde abrechnen?
! MMW-Experte Walbert: Ja! Entscheidend ist nicht der Beginn der offiziellen Sprechstunde, wie er z. B. am Praxisschild oder auf der Website steht, sondern die Tatsache, dass Sie für den Besuch die Sprechstundentätigkeit unterbrochen haben. So steht es in der Legende der Nr. 01 412: „Dringender Besuch bei Unterbrechen der Sprechstundentätigkeit mit Verlassen der Praxisräume“. Die Voraussetzungen für die Abrechnung der mit 66,70 Euro bewerteten Leistung liegen bei Ihnen vor.
In der GOÄ ist ein Besuch „aus der Sprechstunde heraus“ dagegen nicht definiert. In entsprechenden Fällen wird die Nr. 50 für den Besuch abgerechnet und um den Zuschlag E ergänzt, der für die dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung steht und mit 9,33 Euro bewertet ist. Da bei den Zuschlägen A–K2 sowie den Wegepauschalen grundsätzlich nur der Einfachsatz abgerechnet werden kann, gibt es keine Steigerungsmöglichkeit.
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Springer Medizin. Wann beginnt die Sprechstunde?. MMW - Fortschritte der Medizin 160, 35 (2018). https://doi.org/10.1007/s15006-018-1166-9
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