_ Die bisher auch als Check-up 35 bekannte Gesundheitsuntersuchung steht kurz vor einer Reform. 18- bis 34-jährige GKV-Versicherte haben künftig einmalig Anspruch auf den Check-up, wobei für eine Blutuntersuchung Risikofaktoren vorliegen müssen. Ab 35 kann man dann alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung machen, wobei der Fokus künftig stärker auf individuellen Belastungen und Risikofaktoren liegt. Auch das Lipidprofil, der Impfstatus, eine ausführliche Beratung und andere Elemente kommen hinzu (siehe MMW 19/2018, S. 25). Die Reform liegt derzeit dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor und wird wohl frühestens zum 1. April 2019 in Kraft treten.

MMW-KOMMENTAR

Wegen der Differenzierung in zwei Altersgruppen dürfte es zwei getrennte Abrechnungspositionen geben. Der Check-up für junge Erwachsene wird niedriger bewertet sein, auch weil er keine Laborleistungen enthält. Wenn sie aufgrund des Risikoprofils doch gemacht und zusätzlich abgerechnet werden, müsste es eine neue Kennnummer im Laborkapitel geben, die sie von der Anrechnung auf den Laborbonus befreit. Beim Check-up ab 35 hingegen sind die Laborleistungen wie bisher im Leistungskomplex enthalten, wenn auch mit eigenen EBM-Nrn.

Dies gilt in beiden Altersklassen auch für die Prüfung des Impfstatus und die ausführliche Beratung. Man kann also davon ausgehen, dass die bisherige Nr. 01 732 deutlich höher bewertet wird als bisher. Im Gegenzug dürfte dann die Möglichkeit wegfallen, parallel ein ausführliches Gespräch nach Nr. 03 230 abzurechnen. Das ist aber gut so, denn diese Leistung unterliegt einem Budget, während der Check-up als Vorsorgeleistung extrabudgetär honoriert wird.

Es stellen sich eine Reihe von Fragen. Was ist, wenn ein Patient den Check-up für Jüngere mehrfach bei unterschiedlichen Ärzten oder auch nach einem Kassenwechsel durchführen lässt? Auch braucht es eine Übergangsregelung, weil sich das Intervall für Versicherte ab 35 von zwei auf drei Jahren verlängert. Welcher Abstand gilt, wenn man kurz vor der Umstellung das letzte Mal beim Check-up war?

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Junge Patienten können bald zum Check-up motiviert werden.

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Angesichts dieser doch sehr offenen Situation empfiehlt es sich, anstehende Check-ups im Jahr 2019 noch vor Inkrafttreten der neuen Regelungen durchzuführen. Danach wiederum sollte man gezielt die Altersgruppe 18–34 darauf hinweisen. Die Perspektive ist gut: Es ist eine extrabudgetäre Honorarerweiterung völlig ohne Regressgefahr.