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? Dr. A. Altenhof, Allgemeinarzt, Niedersachsen: Eine Krankenkasse fordert bei mir einen Krankheitsbericht nach Nr. 01 621 EBM an. Muss die Kasse mir nicht eigentlich eine Entbindung von der Schweigepflicht vorlegen?
! MMW-Experte Walbert: Dies ist nicht notwendig. Das haben KBV und Krankenkassen miteinander vereinbart und im Bundesmantelvertrag für Ärzte im § 2 festgehalten, in dem es um den Umfang der vertragsärztlichen Versorgung geht.
Unter Punkt 9 steht dort, dass „die Ausstellung von Bescheinigungen und Erstellung von Berichten, welche die Krankenkassen oder der Medizinische Dienst zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben ... benötigen“, Vertragsarztpflicht ist. Eine identische Formulierung steht im separaten Vertrag zwischen KBV und Ersatzkassen.
Da die Kasse den Bericht zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben wohl braucht und der Patient die Weitergabe bei seinem Beitritt zur Kasse über die Satzung genehmigt hat — wenn auch sicher unbewusst —, bedarf es keiner weiteren Schweigepflichtentbindung. Das wäre hier auch unsinnig, da die Kassen patientenbezogene Informationen über Diagnosen und veranlasste Leistungen sowieso über die Abrechnung und die Verordnungen erhalten.
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Springer Medizin. Schweigepflicht gegenüber der Kasse?. MMW - Fortschritte der Medizin 160, 26 (2018). https://doi.org/10.1007/s15006-018-1072-1
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