_ 2013 wurde erstmals ein Zoster-Impfstoff aus abgeschwächten Lebendviren in Deutschland eingeführt. Die Schutzwirkung ist nach Angaben des St. Michael’s Hospital in Toronto mit 57% begrenzt. Effektiver soll der in diesem Jahr auch in Europa eingeführte erste rekombinante Totimpfstoff sein. Die Schutzwirkung beträgt nach einer Netzwerkanalyse 94%. Die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln und Impfstoffen wird in Deutschland vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Bei Impfungen folgt der Ausschuss in der Regel den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Diese hatte im August 2017 mitgeteilt, dass sie zum damaligen Zeitpunkt davon absehe, den Herpes-Zoster-Lebendimpfstoff als Standardimpfung zu empfehlen.

MMW-KOMMENTAR

Die Entscheidung basierte auf der systematischen Bewertung der vorhandenen Daten zu Wirksamkeit, Schutzdauer und Sicherheit des Impfstoffs. Der G-BA führte auch die Ergebnisse einer mathematischen Modellierung zur Abschätzung der zu erwartenden epidemiologischen Effekte an.

Damit ist eine Verordnung dieses Impfstoffs zum aktuellen Zeitpunkt zulasten der GKV nicht möglich. Gesetzliche Krankenkassen haben allenfalls die Möglichkeit, sich zu enscheiden, den Versicherten die Kosten für einen solchen Impfstoff als Satzungsleistung zu erstatten.