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Helmut Walbert Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin

In diesem Zusammenhang sollten Sie unbedingt auf eine Besonderheit bei den dringenden Besuchen achten. Jeder Besuch eines Patienten in einem beschützenden Wohnheim bzw. einer Einrichtung mit Pflegepersonal, also etwa in Pflege- oder Altenheimen, der wegen der Erkrankung noch am Tag der Bestellung ausgeführt wird, kann mit der Nr. 01 415 abgerechnet werden. Diese ist mit 58,17 Euro deutlich besser bewertet als der normale Hausbesuch nach Nr. 01 410 (22,59 Euro) — und hat zudem auch keine Zeitvorgabe.

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Er hat gute Ideen für ein rationales Umsatzplus.

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Des Weiteren bieten Impfleistungen ein lukratives extrabudgetäres Honorar. Es lohnt, konsequent den Impfschutz zu überprüfen und zu ergänzen.