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Dr. Gerd W. Zimmermann Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstraße 9 D-65719 Hofheim

_ Seit Juli 2018 kann der Bluttest auf den Entzündungsmarker Procalcitonin (PCT) per EBM abgerechnet werden. Er wird als diagnostische Hilfestellung bei Atemwegsinfektionen eingesetzt. Die Leistung kann nur von Laborpraxen erbracht und nach Nr. 32 459 berechnet werden. Wenn andere Praxen den Test per Überweisung veranlassen, können und sollten sie auf der eigenen Abrechnung die Kennnummer 32 004 vermerken. So stellen sie sicher, dass der Wirtschaftlichkeitsbonus nach Nr. 32 001 nicht tangiert wird.

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Oft können Sie die Diagnose ohne Test stellen.

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MMW-KOMMENTAR

Angeblich ist bei schweren bakteriellen Entzündungsreaktionen ein schneller Anstieg der Blutkonzentration des PCT zu beobachten, der bei Virusinfekten, bei leichten und lokal begrenzten Bakterieninfektionen und bei nicht infektiösen entzündlichen Erkrankungen nicht zu beobachten ist. Ein erhöhter PCT-Wert gilt deshalb als besserer Hinweis auf das Vorliegen einer antibiotisch behandlungsbedürftigen bakteriellen Infektion als ein erhöhter CRP-Spiegel.

Die KBV hat konkretisiert, dass der PCT-Wert immer dann bestimmt werden sollte, wenn die Indikation für oder gegen eine Antibiotikatherapie nicht eindeutig aufgrund klinischer Kriterien gestellt werden kann. Gleichzeitig betont sie, dass die Entscheidung auch weiterhin ohne Laboruntersuchung getroffen werden kann, wenn die klinischen Symptome ausreichend charakteristisch sind.

Eine Sorge dürfte damit — wenn alles mit rechten Dingen zugeht— vom Tisch sein: Arzneimittelregresse wegen zu hoher Antibiotikaverordnungen mit der Begründung, dass nicht in gleicher Größenordnung die Kennnummer 32 004 bei der Abrechnung vermerkt wurde. Denn die PCT-Bestimmung ist definitiv nicht Pflicht!