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? Dr. S. Tschammler, Allgemeinärztin, Bayern: Ich betreue regelmäßig Patienten in Altenheimen. Nun gibt es Diskussionen über die korrekte Abrechnung bei verschiedenen Stationen im gleichen Haus bzw. in verschiedenen Gebäuden. Was ist korrekt?
! MMW-Experte Walbert: Bei Plausibilitäts- oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen stehen die Hausbesuche und insbesondere die Mitbesuche im Fokus. Hinterfragt wird v. a. die Notwendigkeit: Laut EBM muss der Besuch „wegen der Erkrankung“ erfolgen.
Auf Pflegestationen liegt diese Begründung häufig im Ermessen des betreuenden Arztes, weil weder die Patienten noch die überforderten Pflegenden den Gesundheitsstatus der Bewohner richtig einschätzen können. Also macht der verantwortungsbewusste Hausarzt in regelmäßigen Abständen Routinebesuche — und hat schnell ein Problem.
Unbestritten ist der erste Besuch in einem Heim nach Nr. 01 410 abzurechnen, mit entsprechender Kilometerpauschale. Besucht man dann einen weiteren Kranken „in derselben sozialen Gemeinschaft“, ist nach Nr. 01 413 ohne Kilometergeld abzurechnen.
Der Begriff „soziale Gemeinschaft“ wird leider sehr weit definiert. Er umfasst sämtliche Bewohner eines Alten- oder sonstigen Heims (Kinderheim, Kur- oder Ferienheim, Kaserne, Lager, Pflegeheim etc.), sofern ein Gemeinschaftsleben gepflegt wird — z. B. wenn regelmäßig fast alle Mahlzeiten gemeinsam eingenommen werden oder man in den Zimmern versorgt wird. Es ist dabei egal, ob die Mitglieder der sozialen Gemeinschaft im selben Gebäudeteil untergebracht sind oder auf einem Anstaltsgelände verteilt wohnen.
Dies ist für den Arzt unbefriedigend. Wechselt er die Station oder gar das Gebäude, muss er wieder nach der verantwortlichen Pflegkraft suchen. Da ist die Brutto-Vergütung eines Mitbesuchs von ca. 12 Euro keineswegs wirtschaftlich.
Anders sieht es dagegen in Senioren-Wohnheimen aus! Wohnen Patienten hier in komplett eigenen Wohnungen (z. B. mit Küche, Türklingel und Briefkasten sowie ohne weitgehend gemeinsame Essenversorgung), dann handelt es sich jeweils um Besuche nach Nr. 01 410. Allerdings entfällt auch in diesen Fällen ab dem zweiten Besuch die Kilometerpauschale.
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Springer Medizin. Wann ist ein Besuch nur ein Mitbesuch?. MMW - Fortschritte der Medizin 160, 29 (2018). https://doi.org/10.1007/s15006-018-0757-9
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