_ Seit Juli 2018 können Vertragsärzte den Bluttest auf den Entzündungsmarker Procalcitonin (PCT) über den EBM abrechnen. Auch zur Erregeridentifizierung und zu Empfindlichkeitsprüfungen z. B. bei Gastroenteritiden und Harnwegsinfekten gibt es neue Leistungen. KBV und Krankenkassen hoffen, dass Antibiotika damit gezielter eingesetzt werden können, um die Zunahme resistenter Keime zu verhindern. Die Krankenkassen haben Gelder bereitgestellt.

MMW-KOMMENTAR

Eine solche Laboruntersuchung sollte immer dann veranlasst werden, wenn aufgrund klinischer Kriterien die Indikation für oder gegen eine Antibiotikatherapie nicht eindeutig gestellt werden kann. Ansonsten ist eine kalkulierte Antibiotikatherapie auch weiterhin ohne vorherige Labordiagnostik möglich. Fällt die Entscheidung für Labortests aus, überweist man den PCT-Test oder eine mikrobiologische Diagnostik zur Erregeridentifizierung und ggf. Empfindlichkeitsprüfung wie gewohnt mit dem Muster 10 an einen Facharzt für Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie.

Damit sich die Kosten nicht auf den Wirtschaftlichkeitsbonus der Praxis auswirken, wurde die neue Kennnummer 32 004 vereinbart. Sofern eine gesetzliche Meldepflicht für den Erreger oder die Infektion besteht, kann alternativ auch die Kennnummer 32 006 angesetzt werden.

Mit den Änderungen im EBM soll die Deutsche Antibiotikaresistenz-Strategie „DART 2020“ unterstützt werden, laut der die Vertragsärzte insgesamt weniger Antibiotika verordnen sollen — und dabei möglichst die Finger von Reserveantibiotika lassen sollen. Dieses Ziel wurde 2017 im SGB V verankert. Der EBM soll daraufhin überprüft und ggf. ergänzt werden. Die Einführung der neuen Laborparameter ist damit zwar konform, geht aber am eigentlichen Ziel, solche Tests sofort vor Ort in der Praxis durchführen zu können, weit vorbei!