_ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat per Beschluss weitere Einsatzmöglichkeiten für die Positronen-Emissions-Tomografie/Computertomografie (PET/CT) im vertragsärztlichen Bereich geschaffen. Dabei geht es um verschiedenen Fragestellungen im Rahmen der Behandlung von malignen Lymphomen.

Bei Patienten mit Hodgkin-Lymphomen im fortgeschrittenen Stadium kann künftig nach zwei Zyklen leitliniengerechter Chemotherapie das aktuelle Krankheitsstadium mit PET/CT-Aufnahmen beurteilt werden. So kann über eine mögliche Verkürzung der Chemotherapie entschieden werden.

Ferner soll es bei Kindern und Jugendlichen mit einem malignen Hodgkin- oder Non-Hodgkin-Lymphom) möglich sein, mithilfe von PET/CT die Therapie zu planen und z. B. im Rahmen des initialen Stagings auf eine Knochenmarkspunktion zu verzichten. Zudem soll auf Basis von PET-Befunden nach Interim-Staging eine nachfolgende Radiotherapie gezielter eingesetzt werden können.

MMW-KOMMENTAR

Das Bundesministerium für Gesundheit prüft die Beschlüsse derzeit. Werden sie nicht beanstandet, treten sie einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Im Anschluss daran hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den EBM anzupassen. Danach steht die Leistung auch im hausärztlichen Bereich zur Überweisung zur Verfügung.