_ Ab dem 1. Oktober 2018 gibt es ein neues Formular für die Verordnung von Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter in der Kindererziehung. Daneben wird ein weiteres neues Formular für Fälle, in denen das Kind medizinisch mitbetreut werden soll, eingeführt.

MMW-KOMMENTAR

Das neu eingeführte Formular 64 soll das Verordnungsverfahren für medizinische Vorsorgemaßnahmen für Mütter und Väter erleichtern. Dabei handelt es sich nicht um Rehabilitationsbehandlungen, die weiter nach Muster 61 verordnet werden, wenn kein anderer Träger wie z. B. die Rentenversicherung in Betracht kommt.

Auf dem neuen Formular 64 können Leistungen der medizinischen Vorsorge für Mütter oder Väter allein, aber auch als Mutter- bzw. Vater-Kind-Leistung verordnet werden. Maßgeblich für die Verordnung ist dabei ausschließlich die Indikation für das Elternteil. Das Ausfüllen des Formulars wird nach der Nr. 01 624 EBM mit 22,37 Euro vergütet.

Soll auch das Kind behandelt werden, müssen weitere Angaben auf dem neuen Formular 65 mit dem Titel „Ärztliches Attest Kind“ erfolgen. Wenn mehrere Kinder mitbehandelt werden, muss für jedes ein Attest ausgestellt werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Nr. 01 622 für 8,84 Euro.

Das Attestformular 65 kann ggf. auch bei einer Reha-Verordnung nach Muster 61 für Mütter und Väter verwendet werden. Der Reha-Antrag wird weiterhin nach der Nr. 01 611 EBM mit 32,18 Euro vergütet.

Tab. 1 Verordnung von Kuren