? Dr. A. S., Hausarzt-Internist, Köln, Nordrhein: Nach Frakturen bei manifester Osteoporose sind Vitamin-D-Präparate zulasten der GKV verordnungsfähig. Gilt das auch für andere Indikationen? Wie gehe ich bei nachgewiesenem Vitamin-D-Mangel vor?
! MMW-Experte Walbert: Bei einem laborchemisch nachgewiesenen, klinisch relevanten Vitamin-D-Mangel sollten erst einmal nicht-medikamentöse Maßnahmen wie UV-Licht-Exposition und Ernährungsumstellung versucht und dokumentiert werden. Ist kein ausreichender Erfolg zur erreichen, können zugelassene Vitamin-D-Präparate zulasten der GKV verordnet werden.
Auch die leitliniengerechte Komedikation mit einem Vitamin-D-Präparat bei Steroidtherapie (> 7,5 mg Prednisolonäquivalent für voraussichtlich länger als sechs Monate), z. B. bei Rheuma oder Polymyalgie, kann zulasten der Krankenkasse verordnet werden.
Ein weiterer möglicher Fall, der auch in der Hausarztpraxis vorkommt, ist die Verordnung zur Rachitisprophylaxe bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr.
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Springer Medizin. Vitamin D zahlt mitunter die Kasse. MMW - Fortschritte der Medizin 160, 30 (2018). https://doi.org/10.1007/s15006-018-0421-4
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