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? Dr. I. P., Allgemeinärztin, Berlin: Eine Patientin nimmt regelmäßig Vitamin-D 3 -Tabletten, die ich ihr wegen ihrer Erkrankung auf Kassenrezept verordnen kann. Sie hätte gern die 200-Stück-Packung Vigantoletten®, um Rezeptgebühr zu sparen. Geht das? Oder muss ich zweimal 100 Tabletten verordnen?
! MMW-Experte Walbert: Vitamin D3 darf nach Anlage 1 der Arzneimittelrichtlinie in bestimmten Fällen auch für Erwachsene auf Kassenrezept abgegeben werden. Die 200er-Packung ist allerdings eine sogenannte Jumbopackung ohne Normkennzeichen. Für Vitamin D3 sind in der Packungsgrößenverordnung 100 Stück als maximale Packungsgröße definiert. Mehr darf im Regelfall nicht zulasten der GKV verordnet werden. Mit einem GKV-Rezept über eine höhere Stückzahlen bekommt der Patient in der Apotheke nur die größte Normgrößenpackung — in diesem Fall also 100 Stück.
Allerdings gibt es ein Schlupfloch im § 6 Abs. 3 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung! Der Vertragsarzt kann ein genaues Vielfaches der größten zulässigen Packung verordnen wenn er einen besonderen Vermerk auf dem Rezept hinzufügt. Das kann ein Ausrufezeichen, die Ergänzung „exakte Menge“ oder die Stückzahl nochmals in Worten ausgeschrieben sein.
Im Falle Ihrer Patientin wäre die Verordnung der 200-Stück-Packung auf diesem Wege möglich.
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Springer Medizin. So gibt es die Jumbopackung Pillen. MMW - Fortschritte der Medizin 160, 28 (2018). https://doi.org/10.1007/s15006-018-0278-6
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