_ Ab dem 25. Mai 2018 gilt in der gesamten EU eine neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die KBV hält alle Arztpraxen dazu an, nun ein „Bewusstsein für den Datenschutz“ zu entwickeln. Verstöße gegen die Bestimmungen können nämlich zu unangenehmen Sanktionen führen.

Auch Hausärzte benötigen künftig für ihre Praxis ein Datenschutzmanagement, mit dem sie sicherstellen und dokumentieren, dass sie die EU-DSGVO respektieren. Man kennt das schon vom Qualitätsmanagement (QM). Es muss eine Bestandsaufnahme erfolgen, die darstellt, welche Daten in der Arztpraxis auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Danach muss ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten geführt werden (Art. 30 EU-DSGVO), wobei für jede Gruppe von Datenverarbeitungsvorgängen ein entsprechendes Formular auszufüllen ist.

Sind zehn oder mehr Personen in der Praxis ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, braucht der Betrieb einen Datenschutzbeauftragten (Art. 37 EU-DSGVO). Dieser kann entweder in der Praxis beschäftigt sein oder als externer Dienstleister beauftragt werden.

Auch muss die Praxis technisch-organisatorische Maßnahmen ergreifen, die insbesondere vor Angreifern von außen schützen sollen. Das können z. B. beschränkte Zugriffsrechte für Mitarbeiter oder auch Verschlüsselungsmaßnahmen sein. Die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen reiben sich bereits die Hände!

Endgültig verpflichtend werden auch Vorgänge, die bisher nur fakultativ waren — z. B. beim Einbeziehen einer privaten Verrechnungsstelle. Der Praxisinhaber muss nun das Vorliegen von Einwilligungserklärungen zur Datenverarbeitung nachweisen.

Die Patienten erhalten mit der Richtlinie ein datenschutzrechtliches Auskunftsrecht (Art. 15 EU-DSGVO), das über das bisherige Einsichtsrecht in den Behandlungsvertrag gemäß § 630g BGB hinausgeht. Der Arzt muss ihnen Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten geben.

Außerdem gibt es neue Löschungsfristen (Art. 17 EU-DSGVO), zu deren Anwendung jede Praxis eine interne Datenschutzrichtlinie festlegen muss.

MMW-KOMMENTAR

Klar ist, dass die Einführung dieser neuen bürokratischen Belastung viel Geld kosten wird. Schon bei der Einführung der QM-Pflicht sind „hilfreiche“ Institutionen aus dem Boden geschossen, und selbst die KVen haben mit den vorgeschriebenen Kursen Gewinne gemacht.

Wegen der neuen Auflagen wird den Praxisinhabern weitere Zeit für die Patientenversorgung verloren gehen. Offenbar haben Bundesärztekammer und KBV die Interessen der Ärzte nicht vertreten. Die KBV will allerdings Informationsmaterial bereitstellen, um die Praxen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

figure 1

Warum Patienten versorgen, wenn man sich mit Datenpflege beschäftigen kann?

© mrPliskin / Getty Images / iStock