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? Dr. S. F., Allgemeinärztin, Nürnberg, Bayern: Seit der Freigabe von Cannabis zur Verordnung schlagen bei mir immer wieder Patienten mit einem Rezeptwunsch auf. Teilweise sind es „Neupatienten“. Außerhalb der Palliativversorgung mit zugelassenen Fertigarzneimitteln habe aber ich keine spezielle Erfahrung mit der Therapie. Was raten Sie mir?
! MMW-Experte Walbert: Die Verordnung von Cannabis kann aus den verschiedensten Gründen einfach abgelehnt werden! Ganz grundsätzlich sollten fehlende Kenntnisse auf einem Spezialgebiet die Konsequenz haben, entsprechende Patienten an Spezialisten weiterzuleiten. Zudem ist eine normale Hausarztpraxis in der Regel zeitlich ausgelastet. Die Cannabisbehandlung aber ist aufwändig, weshalb Sie diese Patienten klar und deutlich ablehnen sollten. Immerhin kommen diese „Neupatienten“ ja auch zu Ihnen, weil andere Kollegen ebenso vorgehen. Eine entsprechend klare Haltung spricht sich übrigens in Kürze herum.
Unabhängig davon ist das Prozedere um die Verordnung und die Dokumentation so kompliziert und zeitaufwändig, dass die Vergütung keineswegs als adäquat gelten kann. Ich empfehle deshalb, auf die rund 28 Euro extrabudgetäres Honorar zu verzichten und diese Patienten weiterzuleiten.
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Springer Medizin. Marihuana-Fans einfach wegschicken. MMW - Fortschritte der Medizin 160, 22 (2018). https://doi.org/10.1007/s15006-018-0229-2
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