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? H. H., Allgemeinarzt, diabetologisch qualifiziert, Berlin: Um die Adhärenz meiner Diabetiker zu unterstützen, gebe ich ihnen individuelle Diätpläne mit. Kann ich diese nach der Nr. 01 622 abrechnen?
! MMW-Experte Walbert: Laut Legende ist die Nr. 01 622 für einen ausführlichen schriftlichen Kurplan, ein begründetes schriftliches Gutachten oder eine schriftliche gutachterliche Stellungnahme gedacht — und zwar nur auf besonderes Verlangen der Krankenkasse bzw. bei Ausstellung der Muster 20a–d, 51 oder 52.
Für einen individuellen schriftlichen Diätplan kommt diese EBM-Nr. somit nicht infrage. Im Übrigen ist sie auch noch in der Versichertenpauschale enthalten, kann also daneben nicht gesondert berechnet werden.
Anders sieht es in der GOÄ aus! Hier gibt es den schriftlichen individuellen Diätplan nach Nr. 76. Er wird mit 4,08 Euro einfach bzw 9,38 Euro 2,3-fach durchaus adäquat vergütet.
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Springer Medizin. Individueller Diätplan? Im EBM Fehlanzeige!. MMW - Fortschritte der Medizin 160, 28 (2018). https://doi.org/10.1007/s15006-018-0186-9
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