_ In der GOÄ zählt als Behandlungsfall jeweils der Zeitraum eines Monats. Damit ist allerdings nicht der Kalendermonat gemeint, sondern ein Zeitraum bis zum Ablauf des Tags mit der gleichen Nummer im nächsten Kalendermonat. Grundlage dieser Definition ist eine Entscheidung des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer vom 13. März 1996 sowie die Bestimmungen der §§ 187 und 188 BGB.

MMW-KOMMENTAR

Der Behandlungsfall in der GOÄ ist also etwas ganz anderes als im EBM, wo auf den Quartalsfall — also drei Monate — abgestellt wird. Und auch die Definition des Krankheitsfalls ist unterschiedlich. In der GOÄ bezieht er sich auf die einzelne Krankheit. So zählen eine Enteritis Anfang Januar und eine Migräne Ende Januar als zwei GOÄ-Behandlungsfälle. Im EBM gilt als Krankheitsfall hingegen die Dauer von vier Quartalen, und der Begriff bezieht sich auf Abrechnungsnummern.