_ Krankenhäuser müssen ab dem 1. Oktober 2017 für jeden Patienten ein Entlassmanagement durchführen. Ursprünglich war der Start bereits zum 1. Juli geplant. Da sich die Krankenhäuser aber erfolgreich gegen die ursprünglich im Gesetz vorgesehenen Auflagen gewehrt hatten, wurde nun der dreiseitige Rahmenvertrag mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) per Vereinbarung geändert.

MMW-KOMMENTAR

Als wesentliche Änderung wurde vereinbart, dass Verordnungen wie im vertragsärztlichen Bereich nur durch Krankenhausärzte mit abgeschlossener Weiterbildung vorgenommen werden dürfen. Außerdem wurde der Geltungsbereich des Entlassmanagements auf stationsersetzende Leistungen ausgeweitet — also z. B. auf ambulante Operationen. Die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert (siehe hierzu MMW 21-22/2016, S. 41).