_ Ab dem 1. Oktober 2017 wird die Substitutionsbehandlung von Opiatabhängigen besser vergütet. Erhöht wurde das Honorar für die Take-Home-Vergabe und die konsiliarische Untersuchung. Zudem kann eine Behandlung auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen und per EBM abgerechnet werden.

MMW-KOMMENTAR

Für die Take-Home-Vergabe gibt es die extrabudgetär vergütete EBM-Nr. 01-949 (69 Punkte, 7,27 Euro), die je Behandlungstag und höchstens zweimal pro Behandlungswoche berechnungsfähig ist. Mit medizinischer Begründung kann zusätzlich die Nr. 01 950 abgerechnet werden. Neu ist auch die Nr. 01 960 für die konsiliarische Untersuchung und Beratung (90 Punkte, 9,48 Euro). Kann der Patient wegen einer anderen Krankheit oder einer chronischen Pflegebedürftigkeit nicht in die Praxis kommen, ist künftig neben den möglichen Substitutionsleistungen die Berechnung der Hausbesuche nach den Nrn. 01 410 und 01 413 möglich.