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? Dr. B. Schmedes, Allgemeinärztin, Niedersachsen: Ich habe einen halben Vertragsarztsitz von einem benachbarten Kollegen erworben und diesen als Angestellten in meiner Praxis mit 11 Stunden pro Woche eingestellt. Ende des Monats läuft laut Arbeitsvertrag die Probezeit ab. Die Zusammenarbeit ist unbefriedigend, daher möchte ich mich jetzt von dem Mitarbeiter trennen. Hier stellt sich für mich die Frage, ob ich das darf, und ob ich den erworbenen Kassenarztsitz neu besetzen kann. Ich habe seit gut einem Jahr noch einen Mitarbeiter im Jobsharing. Den würde ich wegen der leidigen Leistungsbegrenzungen auf diesen Sitz einstellen. Gilt hier für mich die Dreijahresfrist, da meine Praxis kein MVZ ist? Im Zulassungsbescheid stehen keine Auflagen.
! MMW-Experte Walbert: Der Zulassungsausschuss hat keine Auflagen gemacht. Dies ist die wichtigste Voraussetzung. Eine Beendigung des Angestelltenverhältnisses zum Ende der vereinbarten Probezeit sollte ebenfalls problemlos möglich sein. Der verbleibende halbe Vertragsarztsitz muss innerhalb eines halben Jahres nachbesetzt werden. Das kann wieder ein Assistent sein. Die angedachte Alternative, den Jobsharer auf diese Stelle zu setzen, ist eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, da Jobsharer kein eigenes Budget haben.
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Springer Medizin. Jobsharing mit zusätzlichem Arztsitz. MMW - Fortschritte der Medizin 159, 29 (2017). https://doi.org/10.1007/s15006-017-9831-y
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