Am Vormittag betritt ein 44-jähriger ehemaliger Patient eine Gemeinschaftspraxis für Neurologie und Psychiatrie. Dort arbeitet seit zwölf Jahren eine inzwischen 52-Jährige als niedergelassene Fachärztin. Der Mann verlangt, die Ärztin zu sprechen. Als dies nicht möglich ist, verlässt er die Praxis wieder.

Kurz darauf, gegen elf Uhr, kehrt er zurück. Als er am Empfangstresen die Ärztin sieht, zückt er eine Pistole vom Kaliber 9 mm und gibt acht Schüsse auf sie ab. Danach flüchtet er. Die Ärztin stirbt noch am Tatort.

Der Todesschütze wird kurz darauf gefasst, die Waffe in einem Mülleimer sichergestellt. Im späteren Prozess bescheinigt ein Gutachten dem Mann eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie. Die Richter am Landgericht Saarbrücken ordnen seine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie an.