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Dr. Gerd W. Zimmermann Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstraße 9 D-65719 Hofheim

_ KBV und der GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss am 29. März 2017 beschlossen, dass der Zeitplan zur Weiterentwicklung des EBM angepasst wird. Der Öffentlichkeit war von einem solchen Plan bisher noch überhaupt nichts bekannt. Umso erstaunlicher ist es, dass der neue EBM nach den bisherigen Vorstellungen bereits zum 1. Juli 2017 in Kraft treten sollte. Nun soll bis zum 30. September 2018 beraten werden, was im haus- und im fachärztlichen Bereich geändert werden soll. Als Start für die neuen Regeln ist der 1. Januar 2019 vorgesehen.

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In ganz kleiner Runde finden längst Verhandlungen statt.

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MMW-KOMMENTAR

Offensichtlich hat die KBV ihre Lehren aus den endlosen Diskussionen um eine Novellierung der GOÄ gezogen. Die parallel laufenden EBM-Beratungen sind deshalb ziemlich geheim gehalten worden. Details sind wohl nur absoluten Insidern bekannt. Die Beratungen fanden bisher offenbar in ganz kleinem Rahmen statt. Ob dabei breiter Sachverstand eingeflossen ist, darf bezweifelt werden.

Angesichts dieser Sachlage dürfte ein Widerstand der Berufs- und Fachverbände nun kaum zu vermeiden sein — auch das kennen wir noch von der GOÄ-Novellierung. Bekanntlich konnte dort erst im Rahmen eines Sonder-Ärztetags eine breitere Basis für die Beratungen erreicht werden. Um eine Sonder-Vertreterversammlung zur EBM-Reform dürfte die KBV deshalb auch nicht herum-kommen.

Bisher ist nur bekannt, dass es zu einer Überprüfung des EBM sowie zu Änderungen im Standardbewertungssystem (STABS) und parallel zu einer fristgerechten Umsetzung gesetzlicher Aufträge kommen soll. Die EBM-Anpassungen sollen weiterhin auf einer Datengrundlage erfolgen, die das aktuelle Versorgungsgeschehen möglichst gut abbildet. Hier sollen die Ergebnisse der neuesten Kostenstrukturerhebungen in Praxen einfließen, die das Statistische Bundesamt im Herbst vorlegen will.