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Dr. Gerd W. Zimmermann Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstraße 9 D-65719 Hofheim

_ Der Bundestag hat am 9. März 2017 das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG) beschlossen. Die abschließende Beratung im Bundesrat hatte zu Redaktionsschluss noch nicht stattgefunden. Die wesentlichen Teile des Gesetzes sollen noch im April 2017 in Kraft treten. Betroffen ist v. a. die Pharmaindustrie. So erhalten private Krankenversicherer, Beihilfe- und Heilfürsorgeträger gegenüber den Pharmaherstellern einen gesetzlichen Anspruch, dass die Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag und dem tatsächlichen Abgabepreis ausgeglichen wird. Das könnte die Beitragssteigerungen in der PKV dämpfen. Am Rande sind aber auch die Praxen unmittelbar von dem Gesetz betroffen — und hier wird es interessant.

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Die Praxissoftware liefert Stoff für Diskussionen.

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MMW-KOMMENTAR

Wegen der zunehmenden Antibiotikaresistenzen soll die Erstattung von diagnostischen Verfahren, die einen zielgenaueren Einsatz der MIttel ermöglichen, im EBM geregelt werden. Gedacht ist dabei an Schnellanalyseverfahren, wie sie schon heute z. B. zur Bestimmung des CRP-Werts verwendet werden. Die Kassen werden es im Bewertungsausschuss künftig schwerer haben, Dumping-Preise für solche Laboranalysen durchzusetzen.

Weniger hilfreich dürfte hingegen eine gesetzliche Neuerung sein, die die Praxissoftware betrifft. Hier sollen in Zukunft die Ergebnisse der Nutzenbewertung von Arzneimitteln besser sichtbar werden, damit die Ärzte sie bei den Therapieentscheidungen berücksichtigen können. Ensprechende gesetzliche Vorgaben gab es schon bisher, doch ist das Bundesgesundheitsministerium unzufrieden mit der Art und Weise, in der die KBV diese umzusetzen versucht. Nun könnte das Ministerium bald konkret vorgeben, wie die Infos genau abgebildet werden müssen. Dies dürfte zu einer weiteren Teuerungswelle bei der Praxis-EDV und einem neuerlichen Bürokratieschub in den Praxen führen. Wir dürfen uns auch auf vermehrte Diskussionen mit betroffenen Patienten einrichten, die nicht wahrhaben wollen, dass die Medikamente, die sie haben wollen, in der Nutzenbewertung „durchgefallen“ sind.