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Dr. Gerd W. Zimmermann Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstraße 9 D-65719 Hofheim

_ Die Terminservicestellen der KVen müssen ab dem 1. April 2017 auch Termine bei Psychotherapeuten vermitteln. KBV und GKV-Spitzenverband haben nun eine entsprechende Regelung in den Bundesmantelvertrag-Ärzte aufgenommen. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass die Servicestellen mit Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie auch Termine für eine psychotherapeutische Abklärung und ggf. für eine akut erforderliche Behandlung vergeben müssen. Die Servicestellen müssen dem Patienten einen Termin innerhalb von vier Wochen anbieten.

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Ein Termin wird vermittelt — aber es gibt mehrere Voraussetzungen.

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MMW-KOMMENTAR

Was auf den ersten Blick als hilfreich bei der häufig vergeblichen Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten erscheint, ist leider nur eine „dünne Suppe“. Die Vermittlung wurde auf Termine für Erstgespräche im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlungen beschränkt. Patienten, die sich wegen einer Akutbehandlung an eine Servicestelle wenden, müssen außerdem bereits zuvor eine psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht haben. Probatorische Sitzungen sind von der Vermittlungsauflage ausgeschlossen. Voraussetzung für die Vermittlung eines Termins ist dann auch noch, dass der Psychotherapeut zuvor eine Empfehlung für eine Akutbehandlung ausgesprochen hat.

Eine Ausnahme besteht lediglich für Patienten, die aus einer stationären Krankenhausbehandlung oder aus einer rehabilitativen Behandlung entlassen werden. In diesen Fällen benötigen sie keine Empfehlung, sondern können sich direkt an eine Terminservicestelle wenden.

Übrigens: Eine Überweisung — so sieht es die gesetzliche Regelung vor — ist hier generell nicht erforderlich. Das bedeutet, dass z. B. der Hausarzt auch weiterhin keine Informationen darüber erhält, was der Psychotherapeut mit dem Patienten macht.